Best Ager sind zwar schon über 50, fühlen sich aber oft noch jung und fresh und bereit, dem Planeten noch ein paar Jahrzehnte erhalten zu bleiben. Auf der anderen Seite kommen die Einschläge näher. Im Freundes- und Bekanntenkreis sterben alte Weggefährten und auch Promis erreichen oft nicht mal die 60. Somit ist es der richtige Moment, sich mit dem Tod und dem Testament zu befassen. Auch, um Erbstreit zu vermeiden. Denn das Ableben sorgt nicht selten für reichlich Beef unter den Hinterbliebenen, gerade bei Geschwistern. Wir haben ein paar Tipps.
Na, wir wollen uns gar nicht mit fremden Lorbeeren schmücken, denn eigentlich kommen die Tipp von Marcus Creutz aus dem Unternehmen Erbteilung GmbH, also tatsächlich einem ausgewiesenen Profi in diesem Segment. Und natürlich kann das Thema für euch auch deshalb interessant sein, weil ihr möglicherweise selbst das Erbe eurer Eltern antretet und sich vielleicht ein Erbstreit abzeichnet.
Erbengemeinschaften
Um das Dilemma und Streitpotenzial zu verstehen, müssen wir kurz im Bürgerlichen Gesetzbuch blättern. Dort ist unter anderem das Erbrecht geregelt. Und das definiert die Erbengemeinschaft. So eine entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Oft handelt es sich um Ehepartner und Kinder, die dann aber nicht immer an einem Strang ziehen, sondern oft durch Erbstreitigkeiten als Familie zerbrechen. Gut zwei Drittel dieser Streitigkeiten entsteht unter Geschwistern, wie eine Trend-Studie der Weilheimer Firma ErbTeilung auf Basis von 781 Kundenanfragen ergab.
Erbstreit mit Elternteil eher selten
Während in 31 Prozent der Fälle einer Erbstreitigkeit ein Bruder den Streit vom Zaun bricht, ist es in 34 Prozent der Fälle eine Schwester, die querschlägt. Nur in 11 Prozent der Fällen sind es Nichtfamilienmitglieder. Etwas überraschend ist die Tatsache, dass verbliebene Partner kaum als Verursacher eines Erbstreits auftreten. In 5 Prozent der Fälle ist es die Mutter und in 2 Prozent der Vater. Verbleiben mit 14 Prozent als Streithähne in der Erbengemeinschaft noch Onkel, Tante, Cousin und Cousine. Dazu sagt Manfred Gabler, Geschäftsführer von ErbTeilung:
„Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband bringen würden. Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch gekehrt wurden“.
Eltern können die Kinder nicht immer gleich behandeln
30 Prozent unseres Nachwuchses werden als Einzelkinder groß, die Mehrzahl wächst also mit Geschwistern auf. Und auch wenn nicht immer nur eitel Sonnenschein zwischen den Kindern vorherrscht, so ist diese Beziehung doch oft geprägt von intensiven Gefühlen, viel Liebe und gemeinsamen Erlebnissen. Warum also kracht es nach dem Tod eines Elternteils so oft unter Geschwistern? Eine Ursache für einen Erbstreit könnte darin begründet sein, dass die Eltern ihre Kinder zu Lebzeiten gleich behandeln.
Dieser eigentlich ja gut gemeinte Erziehungsgrundsatz lässt sich allerdings in der Praxis nicht immer durchhalten. Während zum Beispiel die musikalische Tochter mit der Anschaffung eines Klaviers und einem Musiklehrer gefördert wird, bekommt der Sohn nicht ein Motorrad für den gleichen Preis, weil die Eltern sich um seine Gesundheit sorgen. So könnte er sich ungerecht behandelt fühlen, selbst wenn er der Argumentation grundsätzlich sogar folgen kann.
Kinder bekommen durch subjektive Wahrnehmung so nicht selten das Gefühl, die Eltern würden ein Geschwisterkind bevorzugen. Gepaart mit einer empfundenen materiellen Benachteiligung liefert das Zündstoff, der sich in der Auseinandersetzung nach dem Tod und dem Teilen des Erbes entladen kann. Denn sollte kein Testament vorhanden sein, gelten gesetzliche Vorschriften. Manfred Gabler sagt dazu:
„Innerhalb von Familienverbänden herrschen zwischen den Generationen ganz unterschiedliche Einstellungen über Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Wie soll beispielsweise die jahrelange Pflege der Eltern durch die Tochter ausgeglichen werden? Wieviel ist das wert? Die Antworten und auch das Schweigen auf diese ganz konkrete Bewertungsfrage können in einer Erbengemeinschaft schwere Zerwürfnisse bringen, die nie mehr ganz verheilen“.
Rechtsstreit fremdfinanzieren oder Erbanteil veräußern
Unser Tipp ist: kümmert euch rechtzeitig um euer Testament. Sicherlich ist gar nicht jedem daran gelegen, einen möglichen Erbstreit zu vermeiden. Auf der anderen Seite möchten Eltern wahrscheinlich auch keine Probleme schaffen, die bei ihren Kindern zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können. Denn wenn keiner der Erben nachgeben will, wird ein Erbstreit zwangsläufig eskalieren. In so einer Situation ist eine günstige und vernünftige Lösung meist nicht mehr umsetzbar.
Emotionale Verletzungen sorgen für tiefe Gräben und führen oft durch den psychischen Druck zu Erkrankungen. Die Firma ErbTeilung bietet in so einem Fall professionelle Hilfe. Eine mögliche Lösung wäre der Verkauf des Erbanteils. Dann werden die Kosten der Erbabwicklung übernommen und für kritische Fragen entsprechende Erbrechtsspezialisten eingesetzt. Wenn der Erbe schnell Geld benötigt, ist auch ein kompletter Ankauf der Erbschaft durch ErbTeilung möglich. Wenn das nicht gewünscht wird, ist nach erfolgter Prüfung auch ein Vorschuss denkbar.
Wer als Erbe ein individuelles Angebot für die Erbabwicklung erhalten möchte, kann auf der Website eine Online-Fallprüfung vornehmen und im Anschluss ein Angebot anfordern.
Wir hoffen, dass weder ihr als Erbe oder als derjenige, der seinen Kindern einmal etwas hinterlassen wird, die Erfahrung eines Erbstreits machen müsst. Mit etwas Vorbereitung lässt sich das verhindern. Ansonsten helfen Profis.
Titelbild © Karolina Grabowska (Pexels)